Über Wochen hinweg das gleiche Spiel. Ohrenbetäubender Lärm bei Gleisbauarbeiten und dann auch noch das Signalhorn, das selbst die lautesten Maschinen übertönen soll und die Anwohner in den Wahnsinn treibt.
Die Bürgerinitiative im Mittelrheintal hat mit Recht kritisiert, dass die Bahn die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm nicht hinreichend beachtet. Vor allem in den Nachtstunden von 22 Uhr bis 6 Uhr soll auf Anwohner Rücksicht genommen werden, was die Bahn allerdings herzlich wenig interessiert.
Auf Antrag können Ausnahmen von den Verboten der Immissionsschutzgesetze mit Auflagen zum Schutze der Anwohner genehmigt werden, heißt es bei der Bahn. Zum Beispiel wenn das Vorhaben im Einzelfall Vorrang vor den Schutzinteressen der Anwohner hat. „Wenn man die Arbeiten nachts aussetzen würde, würden die Arbeiten noch länger dauern und der Personen- und Güterzugverkehr noch länger beeinträchtigt“, sagt Bernd Honerkamp
Kann es sein, dass dieser Antrag dem Grundgesetz auf das Recht körperlicher Unversehrtheit widerspricht und hier geltendes Recht mit Füßen getreten wird? Das Grundgesetz schützt die physische und psychische Gesundheit der Menschen und darunter gehört auch ein Lärmschutz nachts zumal einigen Anwohnern keine Ausweichmöglichkeit bleibt und das über Wochen.
Werden hier Politiker und Bahn erst wach, wenn es die ersten Opfer gefordert hat?
Ein Weltkulturerbe als Jammertal von Lärm und Inkompetenz. Wie werden das die Schwärme von Asiaten sehen, die angepriesen von zahlreichen Prospekten in die Güterhölle am Rhein reisen und kopfschüttelnd zwischen den Güterzügen hindurch auf die “freie” Sicht knipsen?
Güterzüge sollten raus aus den Wohngebieten!


