… und was davon zu halten ist
1. Es war einmal … ein Ausbau, der nur der S-Bahn dient
2. Es war einmal … eine S-Bahn, die erheblich pünktlicher wird
3. Es war einmal … ein Ausbau, ohne den es keinen Lärmschutz für die Bürger gibt
4. Es war einmal … eine Naturzerstörung, die vollständig ausgeglichen wird
5. Es waren einmal … Bürger, die ausreichend und gesetzeskonform beteiligt wurden
6. Es war einmal … ein Vorhaben, das wirtschaftlich und sinnvoll ist
7. Es war einmal … eine Bahn, die die gesetzlichen Grenzwerte für
Erschütterungen und Elektrosmog einhielt
1. Es war einmal … ein Ausbau, der nur der S-Bahn dient
Fakten-Check:
Nach dem Ausbau werden keine zusätzlichen S-Bahnen fahren. Stattdessen werden der Güterverkehr (nachts alle 10 min ein Güterzug!) und der Personenfernverkehr zunehmen.
2. Es war einmal … eine S-Bahn, die erheblich pünktlicher wird
Fakten-Check:
Gemäß aktueller Auswertung des RMV aus August 2010 liegt die Pünktlichkeit der S6 bereits heute – ohne den Ausbau – deutlich über dem angestrebten RMV-Zielwert von 96 %.
Auch würden durch einen Ausbau viele vom RMV selbst angeführten Ursachen für Verspätungen nicht beseitigt (wie z.B. Engpass Frankfurter Tunnel, Wendeverspätungen, Signalstörungen, Bau- und Instandhaltung, Mängel-Langsamfahrstellen, Triebfahrzeug-Störungen, verspätete vorausfahrende S-Bahnen, Fahrbahnstörungen, Haltezeitüberschreitungen, Gefährliche Ereignisse).
Bereits am 29.03.08 titelte die FAZ: „RMV: S-Bahnen pünktlich genug“. Das spricht für sich.
3. Es war einmal … ein Ausbau, ohne den es keinen Lärmschutz für die Bürger gibt
Fakten-Check:
Die Strecke war bereits im August 2002 in die Dringlichkeitsliste zum Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung (Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken) aufgenommen. Es ist somit davon auszugehen, dass ohne den geplanten Ausbau die Lärmschutzmaßnahmen heute bereits realisiert wären.
4. Es war einmal … eine Naturzerstörung, die vollständig ausgeglichen wird
Fakten-Check:
Auf einer Strecke von 12 km werden alter Baumbestand und wertvolle Biotopflächen, in denen zahlreiche geschützte Arten vorkommen, beidseits der Gleise unwiederbringlich zerstört. Dämme und Lärmschutzwände mit einer Gesamthöhe von bis zu 12 m werden den für Frankfurt wichtigen Grüngürtel und die nördlichen Ortsteile Frankfurts durchschneiden. Die als Kompensation geplante Renaturierung eines Wehres in der Nidda kann diese weitreichende Zerstörung von Natur-, Erholungs- und Wohnraum niemals wettmachen.
5. Es waren einmal … Bürger, die ausreichend und gesetzeskonform beteiligt wurden
Fakten-Check:
Durch irreführende Ankündigungen wie „viergleisiger Ausbau der S6“ (z.B. Amtsblatt vom 19.02.2002 und 04.02.2003) wurde der Eindruck erweckt, die S-Bahn solle künftig auf 4 Spuren fahren. Die tatsächliche Tragweite des Vorhabens wurde so verschleiert und die nach dem Gesetz erforderliche „Anstoßfunktion“ für die Bürger nicht erreicht. Trotz dieses bekannten Formfehlers hat das Eisenbahnbundesamt viele berechtigte Einwendungen von Bürgern wegen sog. Präklusion nicht behandelt.
6. Es war einmal … ein Vorhaben, das wirtschaftlich und sinnvoll ist
Fakten-Check:
Die Nutzen-Kosten-Analyse war geheime Verschlusssache, deren Herausgabe erst auf dem Klagewege erreicht werden konnte. Der ohnehin sehr geringe errechnete Nutzen-Kosten-Koeffizient von 1,08 (Verkehrsvorhaben liegen in der Regel bei über 3) kommt durch veraltete Annahmen zustande. Mit realistischen Werten gerechnet und die gestiegenen Kosten berücksichtigt ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Koeffizient von ca. 0,7. Vorhaben mit einem Koeffizienten kleiner 1,0 stellen einen klaren Verstoß gegen die Bundes- und Landeshaushaltsordnungen dar.
7. Es war einmal … eine Bahn, die die gesetzlichen Grenzwerte für
Erschütterungen und Elektrosmog einhielt
Fakten-Check:
Das Erschütterungsgutachten der Bahn belegt, dass die Grenzwerte für Erschütterungen in Gebäuden nahe der Trasse deutlich überschritten werden, lehnt aber Schutzmaßnahmen ohne nachvollziehbare Begründung lapidar als „unverhältnismäßig“ ab. Interessanterweise werden aktuell in einem anderen Planabschnitt derselben Strecke (Bad-Vilbel-Friedberg) Erschütterungsschutzmaßnahmen, z.B. in Form besohlter Schwellen, vorgesehen.
Zu elektromagnetischen Feldern heißt es in einer internen Notiz der Rechtsabteilung der DB Netz AG – die auch dem Eisenbahnbundesamt vorliegt: „Wir erwarten selbstverständlich, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Ausdrücklich fachtechnisch nachgewiesen ist das bisher nicht“. Mit anderen Worten: der erforderliche Nachweis der Grenzwerteinhaltung ist nicht erbracht, worüber die Genehmigungsbehörde, wider besseres Wissen, geflissentlich hinweggesehen hat.
Warum erzählt die Bahn solche Märchen?
- Weil sonst keine Steuergelder für den Ausbau bewilligt würden (die jetzt in Form von Bundes-, Landes- und städtischen Mitteln zweckentfremdet fließen sollen).
- Weil sonst Trassenalternativen geprüft werden müssten, die umwelt- und bürgerfreundlicher wären.
Darum:
Solange wir nicht gestorben sind, so wehren wir uns noch heute !!!
denn wir haben den Ausbau bereits seit 12 Jahren verhindert. Im Gegensatz zu Stuttgart 21 besteht für den hier geplanten Ausbau der Main-Weser-Bahn aufgrund unserer Aktivitäten kein Baurecht. Helfen Sie mit, dass dies so bleibt, unterstützen Sie den VSN durch Mitgliedschaft, Spenden und Ihre tatkräftige Hilfe. Gemeinsam sind wir stark, denn „Wir sind das Volk“, das sich vor dem bösen Wolf (Ähnlichkeiten mit lebenden Personen sind nicht beabsichtigt und wären rein zufällig), nicht zu fürchten braucht.
Für weitere Informationen, insbesondere auch Belege zum Fakten-Check, wenden Sie sich
bitte an:
V.i.S.d.P.: Verein zum Schutz des Niddatals und seiner Bürger e.V.
Kontaktadresse: Klaus Funk, Eschersheimer Landstraße 589, 60433 Frankfurt am Main
Fax: 069 / 53 98 37, mail: Klaus.J.Funk@googlemail.com
web: www.2statt4.de


